Information der Öffentlichkeit

Veröffentlichung nach § 8a der 12. BImSchV (Störfallverordnung) in Verbindung mit Anhang V Teil 1

1. Name des Betreibers und vollständige Anschrift des Betriebsbereichs
Schwarz Rohstoff GmbH
WERK III
Carl-Neff-Str. 1-9
75038 Oberderdingen

2. Bestätigung des Betriebsbereichs
Der Betriebsbereich wurde dem Regierungspräsidium Karlsruhe erstmalig im Rahmen des Verfahrens zur Erlangung der Immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 BImSchG  vom 24.11.2021 (Regierungspräsidium Karlsruhe, Az. 54.2c5-8823) angezeigt.

Im Betriebsbereich können bis zu 1 t Abfälle mit explosionsgefährlichen Stoffen und bis zu 4 t Abfälle mit entzündbaren Flüssigkeiten sowie bis zu 40 t Abfälle mit gesundheitsgefährdenden Inhaltsstoffen und bis zu 145 t Abfälle mit wassergefährdenden Inhaltsstoffen vorhanden sein. Somit handelt es sich bei der Anlage um einen Betriebsbereich der unteren Klasse gemäß StörfallV.

3. Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich
Im Verwertungszentrum für Altfahrzeuge und Bauteile, Werkzeuge und sonstige Abfälle aus der Kfz-Entwicklung werden im Ganzen angelieferte Altfahrzeuge oder einzeln angelieferte Bauteile und Abfälle zerlegt und für die anschließende Verwertung nach Abfallarten sortiert und zusammengefasst. Neben ganzen Altfahrzeugen werden in der Anlage einzeln angelieferte Bauteile und Werkzeuge in der Anlage angeliefert und behandelt und sonstige Abfälle aus der Kfz-Entwicklung angenommen. Der Betriebsbereich umfasst im Wesentlichen die Gebäude und Freiflächen der Anlage, in denen die unten genannten „relevanten gefährlichen Stoffe“ gehandhabt werden.

4. Vorhandene relevante gefährliche Stoffe im Betriebsbereich und deren wesentliche Gefahreneigenschaften
Im Betriebsbereich sind Abfälle mit gefährlichen Inhaltsstoffen mit Gefahreneigenschaften im Sinne der StörfallV vorhanden:

  • Elektronikschrott, Batterien und Katalysatoren mit gesundheitsgefährdenden oder wassergefährdenden Inhaltsstoffen, die bei Leckagen und in einem Brandfall freiwerden können
  • Farb-, Lack- und Lösemittelreste oder andere Reaktions- und Destillationsrückstände, Kältemittelreste und Lösemittelgemische mit entzündbaren Flüssigkeiten, die bei Leckagen oder Bränden frei werden können.
  • Spraydosen (Druckgaspackungen) mit explosionsgefährlichen Inhaltsstoffen
  • Altöle, gebrauchte Ölfilter und ölgefüllte Motoren oder Getriebe wassergefährdenden Inhaltsstoffen, die bei Leckagen und in einem Brandfall freiwerden können

5. Allgemeine Informationen darüber, wie die betroffene Bevölkerung erforderlichenfalls gewarnt wird, Brandschutzeinrichtungen im Betriebsbereich
Bei Eintritt eines Störfalls wird sofort die zuständige Feuerwehr über die Leitstelle benachrichtigt, welche die erforderlichen Maßnahmen ergreift.

Bei Bedarf erhalten Sie aktuelle Informationen in Form von Durchsagen im Radio auf den Sendern SWR1, SWR2 und SWR3, auf der Warn-App NINA des Bundes (Warn-App NINA – BBK (bund.de) ) und bei der Integrierten Leitstelle Karlsruhe Tel. 112

Die Anlage verfügt über diverse effektive Brandschutzeinrichtungen zur Alarmierung und Bekämpfung von Bränden und Explosionen, u. a. eine automatische Brandmeldeanlage und eine halbstationäre Löschanlage für das Altfahrzeuglager.

6. Verhalten bei einem Störfall
Eine Gefahr kann durch sichtbare Zeichen (z.B. Feuer, Rauch) oder einen lauter Knall und andere unübliche Geräusche erkannt werden. Sollte sich ein Störfall mit einer möglichen Gefahr für Mensch oder Umwelt ereignen, der sich über das Betriebsgelände hinaus auszubreiten droht, werden Sie über Lautsprecher durch Polizei oder Feuerwehr informiert.

  • Entfernen Sie sich unter Beachtung der Windrichtung vom Unfallort
  • Halten Sie sich vom Unfallort fern
  • Helfen Sie Passanten, Kindern, älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen
  • Suchen Sie geschlossene Räume auf
  • Schließen Sie Türen, Fenster und schalten Sie die Be- und Entlüftung sowie die Klimaanlage aus
  • Informieren Sie Ihre Mitmenschen durch Zurufen
  • Kontaktieren Sie bei Beschwerden einen Arzt
  • Blockieren Sie nicht unnötig Telefonleitungen von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten oder unseres Betriebes – diese werden für die Organisation der Gefahrenabwehr und echte Rettungsfälle gebraucht. Sie werden über die Lage immer schnellstmöglich über die oben genannten Kanäle informiert.
  • Behindern Sie nicht die Einsatzkräfte.
  • Folgen Sie den Anordnungen von Polizei, Feuerwehr, Notfall- und Rettungsdiensten

7. Behördliche Vor-Ort-Besichtigungen des Betriebsbereichs
Die Inbetriebnahme des Betriebsbereichs begann im Dezember 2022.

Die erste Vor-Ort-Besichtigung gemäß § 17 (2) der 12. BImSchV nach Inbetriebnahme hat das Regierungspräsidium Karlsruhe als Überwachungsbehörde am 15. März 2023 durchgeführt.

Vor-Ort-Besichtigungen gemäß § 17 (2) der 12. BImSchV durch die Überwachungsbehörde werden nach der Inbetriebnahme regelmäßig durchgeführt.

Informationen zum Überwachungsplan sowie weitergehende Informationen zum Betrieb (unter Berücksichtigung des Artikels 4 der Richtlinie 2003/4/EG) können beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingeholt werden.

8. Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange eingeholt werden können.
Weitere Informationen gemäß Umweltinformationsgesetz (UIG) können beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 5 eingeholt werden.

Kontaktdaten:

  • Schwarz Rohstoff GmbH Tel. 07258/93031-0
  • Zuständige Behörden:
    • Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 5, Industrie/ Kommunen Schwerpunkt Kreislaufwirtschaft, Tel.: 0721 926-0
    • Landratsamt Karlsruhe Tel.: 0721 936 – 50